Kampf dem Mobbingstreifen

Das Ziel der Verkehrsplanung erscheint noch immer unverändert: Nur Menschen, die Fahrzeuge mit hoher kinetischer Energie (vulgo Kraftfahrzeuge) benutzen, wird das Recht gegeben, sich frei zu bewegen. Diskretionsabstände dürfen die »Minderwertigen« (Zweiradverkehr, Fußgänger) nicht erwarten, denn der »richtige« Verkehr muss ja fließen. Bordsteinkanten an jeder Einmündung/Kreuzung sind für starke Fahrzeuge unvorstellbar, für schwache dagegen alltägliches Ärgernis.

Suggerierung benutzungspflichtiger Radwege, um die Räder von der Straße zu bekommen. Nicht selten unter dem positiven Deckmäntelchen der Sicherheit. Foto: M.Stoß/G. Köpke
Suggerierung benutzungspflichtiger Radwege (Fehlen der Zeichen 237, 240 o. 241), um die Räder von der Straße zu bekommen, damit sie den priviligierten Verkehr nicht ausbremsen. Nicht selten unter dem positiv erscheinenden Deckmäntelchen der Sicherheit. Foto: M.Stoß/G. Köpke

Auto-, Erdöl-, Straßenbaukonzerne sind Mächte im Staat und wollen ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzen. Kunden kaufen aber immer nur das Produkt, von dem sie den höchsten Nutzen erhalten. Es müssen also gute Verkaufsargumente her, wie bspw. dass die Dauer des mit dem Kfz zurückgelegten Weges kürzer sein muss, als mit anderen Fortbewegungsmitteln. Um dieses Verkaufsargument auch in völlig überfüllten Städten weiter verwenden zu können, sind alle Mittel recht, um weiteren Raum für Kraftfahrzeuge zu schaffen – Platz, Bäume und Häuser werden geopfert und Fußgänger und Radfahrer stellen dabei einen Störfaktor dar.

In dieser Sichtweise ist der ›Radverkehr‹ ›Nicht-Verkehr‹ und wird als Hemmnis eingestuft und selbst dem ruhenden Verkehr noch untergeordnet. Er verursacht Zusatzkosten und verdrängt, da er selbst verdrängt wird, Fußgänger, indem Fahren auf Gehwegen von Politik, Verwaltung und Erziehung gefördert wird. In dem Wissen, dass Autofahrer ihr eingebautes Vorfahrtrecht verteidigen, werden beispielsweise benutzungspflichtige Radwege suggeriert, die überhaupt nicht benutzungspflichtig sind – wer sich als Radfahrer dann gar erdreistet, nach den Regeln der StVO auf der Fahrbahn (siehe unser Artikel zur Radwegbenutzungspflicht) zu fahren, wird gnadenlos vom autofahrenden Mob gemaßregelt und weggehupt. Indirekt wird sogar von der Politik zugegeben, dass diese »Mobbingstreifen« nicht dem Schutz dienen, sondern einzig und allein ein Zugeständnis an den zugesicherten Mehrwert der teuer erkauften Fahrzeuge sind.

Rechte einfordern

Wenn der Staat also Menschen, die gerne »des Deutschen liebstes Spielzeug« zur Fortbewegung gebrauchen, breite, glatte, hindernisfreie, gut gestaltete Flächen zur Verfügung stellt, so ist es nur Rechtens, dies im gleichen Maße für den Rest der Menschen auch zu tun. Dies gebietet der Art. 3 des Grundgesetzes (GG). In der Realität aber erhalten die restlichen Menschen nur ausreichend gute Flächen, wenn sie gerade keinen anderen Bedürfnissen im Wege stehen und etwas Geld übrig ist. Schon allein die für die Planung von Separationsflächen verwendeten Maße von Menschen verstoßen gegen Art. 1 des GG. Bei »beengten« Verhältnissen müssen 60 cm für Fußgänger und Radfahrer plus beidseitig je 10 cm »Schwankungsdifferenz« ausreichen. Diese Maße sind völlig praxisfern und entwürdigend. Schließlich sind nicht alle Menschen schlank, lassen ihre Arme eng anliegend am Körper und können ohne Schwanken das Gleichgewicht halten. Spätestens wenn Radfahrer »Blinken«, ragt ihr Arm in den Hoheitsbereich des MIV.

Wie können Gesetze konform mit dem Grundgesetz sein, die wenigen »privilegierten« Menschen das Recht einräumen, den größten Teil des öffentlichen Raums zu erhalten? Kindern werden enorme Flächen weggenommen und sie werden ihrer Persönlichkeitsentfaltung beraubt, nur um Wohnzimmer auf vier Rädern abzustellen. Fußgänger müssen im Gänsemarsch an lauten und mit giftigen Abgasen versehenen Straßen gehen, jeder Möglichkeit einer Unterhaltung beraubt – demzufolge vergeht die Lust am Gehen von ganz allein. Wohnlagen an stark frequentierten Straßen büßen an Wohnwert ein. Ein soziales Umfeld und die natürlichen Lebensgrundlagen für künftige Generationen und die Natur werden zerstört. Naherholungsgebiete schrumpfen zugunsten von Parkplätzen. Das Rauchen verletzt die Rechte anderer und wurde inzwischen per Gesetz eingeschränkt. Benzin, Diesel und Gas betriebene Fahrzeuge dürfen dagegen weiterhin mit ihren giftigen Abgasen das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzen.

Warum unterstützen Interessenvertretungen von Radfahrer mit ihrem Ruf nach immer neuen Radwegen die Autolobby? Einerseits unterstützt der ADFC Menschen, die gegen die Radwegbenutzungs- und Helmpflicht sind. Andererseits fordert er Radwege und Co. und setzt durch Veröffentlichungen von Bildern mit behelmten Menschen die unter Druck, die gegen die Helmpflicht sind.

Ist die Förderung des Autoverkehrs nicht genaugenommen ein Verbrechen an der Menschheit…?

Reclaim the streets!

Quelle: Aus dem lesenswerten Artikel ›Mobbingstreifen von Gabriele Köpke, erschienen im April 2014 auf fahrradzukunft.de